
Soziale Medien
Kennen Sie bereits die Social-Media Kanäle der Justiz in Nordrhein-Westfalen?
Die Justiz NRW in den Sozialen Medien.
Social Media ist heutzutage aus unserem privaten und beruflichen Alltag nicht mehr wegzudenken.Für Unternehmen und Institutionen zählen Instagram, Facebook und Co. längst zu den fest etablierten Kommunikationskanälen, über die beispielsweise Produkte und Dienstleistungen vermarktet und/oder neue Mitarbeitende gewonnen werden. Nirgends sonst können Zielgruppen so schnell erreicht werden wie über Social Media.
Aus diesem Grund wird ein ansprechender Webauftritt immer wichtiger. Und das nicht nur für Unternehmen der freien Wirtschaft, sondern auch für den öffentlichen Dienst. Daher ist auch die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen in den sozialen Medien vertreten.
Die Datenschutzhinweise für die Social-Media-Auftritte der Justiz NRW finden Sie hier:
Wenn Sie Soziale Medien im Justizportal aktivieren, gelten für diese Anwendungen stets die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Dienstes. Wir bitten Sie deshalb ausdrücklich darum, vor der Aktivierung die entsprechenden Datenschutzbestimmungen zu beachten, weil im Zweifelsfall bei jedem Aufruf der Sozialen Medien von Ihrem Rechner Daten unmittelbar an deren Betreiber übertragen werden.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.