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Qualitätssicherung als Bestandteil des Ambulanten Sozialen Dienstes bedeutet die tatsächliche Umsetzung, Einhaltung, Überprüfung und Weiterentwicklung verfasster Qualitätsstandards. Sie beschäftigt sich in erster Linie mit der Prozessqualität der Dienstleistungen und bedarf einer regelmäßigen Kontrolle. Hierzu dienen Sicherungselemente auf individueller, kollegialer und Leitungsebene. Die Tätigkeit der Fachkräfte richtet sich nach den Qualitätsstandards des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz.
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Information zu den Qualitätsstandards .pdf 727 kB