Bundeszentralregister
Rechtskräftige Verurteilungen zu einer Strafe oder Maßregel werden - neben einigen weiteren Entscheidungen - in das Bundeszentralregister, das beim Bundesamt der Justiz in Bonn geführt wird, eingetragen. Nach einigen Jahren (mindestens 5 Jahre, bei höheren Strafen jedoch bis zu 20 Jahren) werden sie unter bestimmten Voraussetzungen wieder getilgt; vgl. auch Führungszeugnis, Vorstrafe.