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Landesjustizprüfungsamt

Quelle: Justiz NRW

Mündliche Prüfung

  • Die mündliche Prüfung besteht aus dem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch in den Pflichtfächern Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht.

  • Zum mündlichen Prüfungstermin werden alle notwendigen Gesetze und Papier zur Verfügung gestellt, für die Vorbereitung des Aktenvortrages auch die Kommentare.

    Im Vorbereitungsraum stehen für jeden Prüfling folgende Gesetzestexte und Kommentare in der jeweils aktuellen Auflage zur Verfügung:

    - Deutsche Gesetze Gesetze, Habersack (Haupt- und Ergänzungsband)

    - Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen, Rehborn

    - Verfassungs- und Verwaltungsgesetze, Sartorius

    - Arbeitsgesetze, Beck-Texte im dtv

    - Bürgerliches Gesetzbuch, Grüneberg

    - Zivilprozessordnung, Thomas Putzo

    - Verwaltungsverfahrensgesetz, Kopp/Ramsauer

    - Verwaltungsgerichtsordnung, Kopp/Schenke

    - Strafgesetzbuch, Fischer

    - Strafprozessordnung, Meyer-Goßner/Schmitt

  • Welcher Prüfer welches Rechtsgebiet prüft, bestimmen die Mitglieder des Prüfungsausschusses; die Ladung zur mündlichen Prüfung enthält daher keine Angaben hierzu. Das LJPA erteilt hierzu keine weiteren Auskünfte.