Aktueller Inhalt:
Eine Entsendung von Justizpersonal ist im Wege der Abordnung Nationaler Sachverständiger möglich. Abgeordnete Nationale Sachverständige werden von nationalen Verwaltungen zu EU-Institutionen entsandt. Dies ist auch in den Geschäftsbereichen der Justiz möglich.
Durch die Abordnung nationaler Expertinnen und Experten möchten sich die Europäischen Institutionen den Sachverstand und die Erfahrung hochqualifizierter Experten zunutze machen und zugleich den Erfahrungs- und Wissensaustausch im Bereich der Politik der Gemeinschaft stärken. Nationale Expertinnen und Experten erwarten spannende Einblicke in die Arbeit der EU-Institutionen.
Weitere Informationen zu Entsendung, Bewerbungsverfahren und Hintergründen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei.