Aktueller Inhalt:
Teil 1: Was ist psycho-soziale Prozess-Begleitung?
Psycho-Soziale Prozess-Begleitung
hilft dem Verletzten im Straf-verfahren
Das sind schwere Worte
Wir erklären sie hier:
Was ist ein Straf-Verfahren?
Manche Menschen beachten Verbote nicht
und verletzen Andere
und richten Schaden an.
Diese Menschen nennt man Straf-Täter.
Straf-Täter können bestraft werden
Weil sie etwas Verbotenes getan haben,
das heißt wegen der Straf-Tat.
Die Polizei und die Staats-Anwaltschaft prüfen,
ob ein Mensch etwas Verbotenes getan hat,
das heißt eine Straf-Tat begangen hat.
Die Staats-Anwaltschaft ist überzeugt:
Der Mensch hat eine Straf-Tat begangen.
Dann gibt die Staats-Anwaltschaft
das Prüf-Ergebnis an ein Gericht weiter.
In dem Gericht entscheiden Richter,
ob der Mensch eine Strafe bekommt
und welche Strafe der Mensch bekommt.
Diese ganze Prüfung heißt Straf-Verfahren.
Richter müssen gerecht sein
und sie dürfen den Täter nur bestrafen,
wenn der Täter wirklich etwas Verbotenes gemacht hat.
Darum ist wichtig:
Richter finden heraus, was passiert ist.
Darum wird ein Prozess geführt.
Der Richter fragt viele Menschen,
die etwas über die Straf-Tat wissen.
In dem Prozess fragt der Richter auch die Opfer und Verletzten.
Das sind die Menschen,
die geschädigt oder verletzt wurden
durch die Straf-Tat.
Das Erzählen ist manchmal nicht leicht,
weil die Erinnerungen an die Straf-Tat
oft sehr schlimm sind.
Opfer und Verletzte haben oft Angst.
Sie müssen oft an die schlimme Tat denken und
sie sehen den Täter im Gericht wieder.
Das ist oft sehr belastend.
Darum brauchen Opfer und Verletzte oft Hilfe.
Opfer und Verletzte fühlen sich oft allein
und sie haben viele Fragen:
Was passiert bei der Polizei,
bei der Staats-Anwaltschaft und beim Gericht?
Kann der Verletzte einen anderen Menschen dorthin mitnehmen?
Was ist ein Straf-Verfahren?
Was geschieht in einem Straf-Prozess?
Hier kann eine psycho-soziale Prozess-Begleitung helfen.
Was ist „psycho-soziale Prozess-Begleitung“?
Die psycho-soziale Prozess-Begleitung soll dem Opfer und Verletzten helfen,
das heißt begleiten.
Aber nur, wenn das Opfer oder der Verletzte das wollen.
Menschen machen die psycho-soziale Prozess-Begleitung.
Sie heißen Begleiter.
Die Begleiter haben gelernt,
wie ein Straf-Verfahren abläuft.
Sie können das Opfer durch das Straf-Verfahren begleiten.
Zum Beispiel:
Die Begleiter können
Schreiben in schwerer Sprache vom Gericht erklären,
mit dem Opfer zur Polizei gehen
oder zur Staats-Anwaltschaft oder zum Gericht.
Sie zeigen dem Opfer das Gerichts-Gebäude,
und wo der Prozess statt-findet.
Sie reden mit dem Opfer und fragen,
wie es sich fühlt,
und wobei es noch Hilfe braucht,
damit das Opfer nicht allein ist
und keine Angst hat.
Hat das Opfer ein Recht auf Begleitung?
Ja, jedes Opfer kann sich begleiten lassen
Wie bekommt das Opfer einen Begleiter?
Es gibt zwei Möglichkeiten
1)
Das Opfer kann selbst einen Begleiter fragen und aussuchen.
Der Begleiter darf fast immer dabei sein,
wenn das Opfer befragt wird.
2)
Das Opfer kann das Gericht fragen,
ob es ihm mit einem Begleiter hilft.
Das Gericht kann einen Begleiter beiordnen.
Dann darf der Begleiter immer dabei sein.
Dann kostet der Begleiter nichts.
Wie bekommt das Opfer einen Begleiter vom Gericht?
Das Opfer stellt einen Antrag auf Begleitung
Das ist einfach:
Für den Antrag gibt es ein Muster
Noch einfacher:
Das Opfer füllt den Antrag
zusammen mit dem Begleiter aus.
Wo stellt das Opfer den Antrag?
Bei dem Gericht.
Der Richter prüft:
Braucht das Opfer Hilfe und eine Begleitung?
Wenn ja,
dann ordnet der Richter die Begleitung an
und entscheidet,
welcher Mensch der Begleiter ist.
Wann bekommt das Opfer einen Begleiter vom Gericht?
Die Gründe stehen im Gesetz:
Die Straf-Tat ist sehr schlimm.
Welche Straf-Taten sind das?
Schwere Gewalt- und Sexual-Straftaten.
Das Opfer braucht viel Schutz,
zum Beispiel
es hat eine Behinderung oder
es ist psychisch erkrankt oder
es ist noch nicht 18 Jahre alt
bei der Tat oder bei dem Antrag.
Wer wird Begleiter?
Das Opfer kann einen Vorschlag machen.
Es sagt dem Richter,
wer der Begleiter sein soll.
Sonst wählt das Gericht einen Begleiter aus.
In beiden Fällen darf der Begleiter immer dabei sein,
wenn das Opfer befragt wird.
Muss das Opfer für den Begleiter Geld bezahlen?
Die Begleitung kostet nichts,
wenn der Richter die Begleitung angeordnet hat.
Das heißt :
Der Richter hat entschieden:
Das Opfer braucht Hilfe und eine Begleitung.
Wo bekommen Opfer
auch Informationen und Hilfe?
Bei der Polizei,
oder bei einer Beratungs-Stelle für Opfer
zum Beispiel bei dem „WEISSEN RING“,
oder auf anderen Internet-Seiten.
Die Links sind auf unserer Seite:
https://www.justiz.nrw.de/BS/opferschutz/opferschutz_aktuell/publikationen/index.php
oder bei einem Begleiter.
Das Opfer kann einen Begleiter anrufen und fragen.
Wo findet das Opfer
die Adresse und die Telefon-Nummer
von einem Begleiter?
Auf der Internet-Seite
Sie sehen eine Such-Maske.
Die sieht so aus:
Wie suchen Sie?
Sie wissen den Namen von einem Begleiter?
Den Namen tippen Sie in das Feld „Name“,
sie klicken auf das grüne Zeichen „Suchen“
Sie bekommen die ganze Adresse
von dem Begleiter:
Sie wollen mehr Infos zu dem Begleiter?
Klicken Sie auf die Worte „Weitere Details“
Sie sehen:
Zum Beispiel
In welchen Gerichts-Bezirken
arbeitet der Begleiter:
Sie suchen einen
Begleiter in Ihrer Nähe?
Tippen Sie Ihre Postleitzahl in das blaue Feld
unter der Zeile
„Post-Leit-Zahl Tätigkeits-Schwer-Punkt“
Zum Beispiel
Sie klicken auf das grüne Zeichen „Suchen“
Sie bekommen die ganze Adresse
von dem Begleiter:
Zum Beispiel
Sie suchen einen
Begleiter für einen besonderen Fall?
Klicken Sie auf den Pfeil
in dem blauen Feld
unter der Zeile „Thematischer Schwer-Punkt““
Sie sehen eine Liste
Zum Beispiel
„Begleitung von Personen mit Behinderung“
Sie klicken auf
eine Zeile in der Liste
und dann auf das grüne Zeichen „Suchen“
Sie bekommen die ganze Adresse
von dem Begleiter:
Zum Beispiel
Sie wollen eine Liste mit allen Begleitern?
Sie klicken auf das grüne Zeichen „Suchen“
Sie bekommen die Liste:
Zum Beispiel:
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