Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft dient der Sicherung des gerichtlichen Verfahrens. Das zuständige Gericht kann die Untersuchungshaft anordnen, wenn eine Person einer Straftat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund vorliegt. Die Aufnahme in die Untersuchungshaft erfolgt aufgrund eines richterlichen Haftbefehls. Für Untersuchungsgefangenen gilt die Unschuldsvermutung. Sie werden daher in Justizvollzugsanstalten getrennt von Strafgefangenen untergebracht.
Weitere Informationen im Bürgerservice.