Prüfen Sie hier, ob Ihnen Beratungshilfe bewilligt werden kann und füllen Sie den Antrag online aus. Den online ausgefüllten Antrag können Sie dann per Post, durch persönliche Abgabe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes oder über das digitale Postfach "Mein Justizpostfach" einreichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das in deutscher Sprache veröffentlichte Formular auszufüllen und einzureichen ist, da die Amtssprache gem. § 184 GVG deutsch ist.