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Der ambulante Soziale Dienst (aSD) ist an jedem Sitz eines Landgerichts eingerichtet. Er umfasst folgende Fachbereiche:
Quelle: © panthermedia.net / Petra Nehmeyer
Informationen zu den Aufgaben der einzelnen Dienste
Der ambulante Soziale Dienst (aSD) ist an jedem Sitz eines Landgerichts eingerichtet. Er umfasst folgende Fachbereiche: