Das Umgangsrecht
- Wie halte ich nach der Trennung den Kontakt mit meinen Kindern?
- Worauf kommt es an?
- Die Regelungen des Gerichts orientieren sich dabei immer am Kindeswohl. Es geht ausdrücklich nicht um die Interessen der Eltern oder sonstigen Dritten.
- Muss ich meinem geschiedenen Mann die Kinder zu Besuch geben?
- Welches Gericht ist für das Umgangsverfahren zuständig?
- Wie kann ich erreichen, dass die Kinder nach wie vor Kontakt zu beiden Elternteilen haben?
- Wer kann Umgang einfordern?
- Wie komme ich ohne Prozess zum Umgangsrecht mit meinem Kind?
- Welche Hilfe kann ich vom Gericht erwarten, wenn meine Frau / mein Mann mir die Kinder vorenthält?
- Wer ist am Verfahren beteiligt?
- Wird mein Kind angehört?
- Brauche ich einen Anwalt?
- Wie setze ich mein Umgangsrecht mit unserem Kind durch?
- Alle Entscheidungen über den Umgang mit dem Kind sind mit einer entsprechenden Rechtsmittelbelehrung versehen.