Aktueller Inhalt: Einsatz von Einkommen und Vermögen (http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=146736351279686776&xid=137460,132,20150908) Hier finden Sie den einschlägigen Gesetzestext zur PKH, § 115 ZPO Prozesskostenhilfe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Bedürftige Parteien, welche die Prozesskosten nicht oder nur teilweise aufbringen, können auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren PKH beantragen