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Außergerichtliche Streitschlichtung

Außergerichtliche Streitschlichtung: Es handelt sich bei der außergerichtlichen Streitschlichtung um Verfahren außerhalb der Gerichte, bei denen die Parteien versuchen, einen zwischen ihnen bestehenden Konflikt durch die Vermittlung eines unparteiischen Dritten zu bewältigen. Hierzu gehören die Schlichtungsverfahren oder die Mediation. Wesentlich für alle diese Verfahren ist, dass sie auf eine Einigung der Parteien und nicht auf eine Streitentscheidung durch den Dritten abzielen. In bestimmten Fällen ist eine Klage überhaupt erst zulässig, wenn vorher ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren durchgeführt worden ist, die sog. obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung. 

Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind zuständig z. B. zur Streitschlichtung in Nachbarrechsstreitigkeiten.Informationen und Adressen entnehmen Sie unter www.streitschlichtung.nrw.de

Weitere Informationen: vgl. den Beitrag zur außergerichtlichen Streitschlichtung in Nordrhein-Westfalen.

 

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