Aussageverweigerungsrecht

Ein Beschuldigter/Angeschuldigter/Angeklagter hat im Ermittlungs- und Strafverfahren das Recht, die Aussage zu verweigern. Er muss bei seiner Vernehmung durch Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter ausdrücklich auf dieses Recht hingewiesen werden.