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Beweismittel eine Erkenntnisquelle, durch die sich das Gericht von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Behauptung überzeugen soll, mit dessen Hilfe also Beweis geführt wird.
Die Zivilprozessordnung kennt fünf Beweismittel: Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Augenschein und Parteivernehmung. Im Strafprozessrecht gibt es Personen- und Sachbeweise sowie Indizien.