Bußgeldverfahren

Im Bußgeldverfahren werden Taten nichtkrimineller Natur (keine Verbrechen und Vergehen) verfolgt. Diese Ordnungswidrigkeiten werden durch Bußgeldbescheid der zuständigen Verwaltungsbehörde geahndet. Nicht zu verwechseln mit der Geldbuße bei Einstellung eines Strafverfahrens wegen geringer Schuld, der Geldbuße als Bewährungsauflage oder der Geldstrafe als Form der Verurteilung.