Aktueller Inhalt:
Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz. Sie wird von den Gerichten als Orientierungshilfe bei der Festsetzung des Unterhalts angewandt.
Die Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. unter Berücksichtigung des Ergebnisses einer Umfrage bei allen Oberlandesgerichten stattgefunden haben.
Die Tabelle enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Kindergeldanrechnungstabelle), Ehegattenunterhalt, Mangelfällen und Verwandtenunterhalt mit Unterhalt nach § 1615 I BGB.
Links zu den Tabellen und Unterhaltsrichtlinien:
Die Unterhaltsleitlinien des OLG Köln folgen der Düsseldorfer Tabelle und den Süddeutschen Leitlinien, weichen jedoch in Einzelfragen davon ab.