Finanzierungshilfen

Finanzierungshilfen: eine spezielle Form von Verbraucherverträgen, die in den §§ 499 – 504 BGB geregelt sind. Die Verträge haben Kreditierungswirkung. Dazu zählen:

  • der Zahlungsaufschub,
  • Finanzierungsleasingverträge,
  • Teilzahlungsgeschäfte.

Die Verträge unterliegen dem Verbraucherschutzrecht. Den Unternehmer treffen besondere Informationspflichten und der Verbraucher hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Weitere Informationen im Bürgerservice.