Indossament
Auf der Rückseite des Wechsels (siehe Orderpapiere) gesetzter schriftlicher Vermerk, dass ein anderer (der Indossatar/Wechselnehmer) die Rechte aus dem Wechsel erhalten soll.
Auf der Rückseite des Wechsels (siehe Orderpapiere) gesetzter schriftlicher Vermerk, dass ein anderer (der Indossatar/Wechselnehmer) die Rechte aus dem Wechsel erhalten soll.