Jugendstrafvollzug
In Jugendhaftanstalten befinden sich Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren. Rechtsgrundlage für den Vollzug der Jugendstrafe ist das Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges in Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen im Bürgerservice.