Körperverletzung (vorsätzliche)
Vorsätzliche Körperverletzung ist ein Delikt, das mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 223 StGB).
Vorsätzliche Körperverletzung ist ein Delikt, das mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 223 StGB).