Kosten

Die Kosten des Rechtsstreites umfassen die Gerichtskosten (Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen) sowie die außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien (Anwaltskosten und Auslagen). Die Kosten des Rechtsstreites trägt gem. § 91 ZPO die unterliegende Partei.

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