Lehrerinnen und Lehrer im Justizvollzug
Die Hauptaufgabe der Lehrerinnen und Lehrer bei den Justizvollzugsanstalten ist das Unterrichten der Inhaftierten im Rahmen von verschiedensten Unterrichtsmaßnahmen. Diese führen zum Teil zu regulären Schulabschlüssen der Sekundarstufe I oder gehen verschiedenen Berufsausbildungen voraus.
Darüber hinaus wirken sie bei der Behandlung der Strafgefangenen und Untergebrachten zur Erreichung des Vollzugsziels (§ 1 StVollzG NRW) mit.
Voraussetzung für die Einstellung ist die Befähigung zu einem Lehramt an öffentlichen Schulen. Weitere Auskünfte erteilt der Fachbereich Pädagogik im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen, Karlstraße 104, 40210 Düsseldorf,
Tel.: 0211/16450-400, E-Mail: fb.paedagogik@jva-duisburg-hamborn.nrw.de.