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Nachbarrecht

Das private Nachbarrecht ist von nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnissen und daher vom Grundsatz wechselseitiger Rücksichtnahme geprägt. Die nachbarrechtlichen Verhaltenspflichten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und in den nachbarrechtlichen Landesgesetzen, die nur für das Gebiet des jeweiligen Landes gelten, konkretisiert. In Nordrhein-Westfalen gilt das Nachbarrechtsgesetz vom 15. April 1969. Ziel des Gesetzes ist es, einen gerechten Ausgleich zwischen den oft gegensätzlichen Interessen der Nachbarn zu finden. Es enthält u.a. Regelungen über Grenzabstände für Gebäude und für Pflanzen sowie zu Einfriedigungen (siehe Broschüre "Rechtsprobleme an der Gartengrenze").

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen zum Nachbarrecht an die Experten der Telefon-Aktion. Hier beantworten Schiedspersonen am ersten Donnerstag im Monat von 12.00 bis 14.00 Uhr unter der Telefon-Nr. +49 211 837-1915 Ihre Fragen.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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