Schwurgericht
Als Schwurgericht bezeichnet man die mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzte große Strafkammer des Landgerichts. Sie ist im Strafprozess für Kapitalverbrechen (z. B. Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, Geiselnahme mit Todesfolge) zuständig.