Sozialtherapie
Die Sozialtherapie (§ 13 StVollzG NRW, § 14 JStVollzG NRW) stellt eine besondere Form des modernen Behandlungsvollzugs für solche Gefangenen dar, die zu ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft besonderer therapeutischer Mittel und sozialer Hilfe bedürfen. Die sozialtherapeutischen Einrichtungen bieten den passenden organisatorischen Rahmen, innerhalb dessen die notwendigen Behandlungsansätze verwirklicht werden können, um die Möglichkeiten eines konsequent auf die Resozialisierung ausgerichteten Vollzuges auszuloten und fortlaufend weiterzuentwickeln. Der Vollzug gestaltet sich nach dem Gesichtspunkt einer „therapeutischen Gemeinschaft“. Die Mitarbeiter in diesen Einrichtungen verfügen über besondere Befähigungen und Erfahrungen.
Die Sozialtherapie ist eine durch gezielte Verknüpfung von Behandlungsmaßnahmen besonders behandlungsintensive Vollzugsform mit psychotherapeutischem Schwerpunkt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der SothA NRW.