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Strafverfolgungsbehörden haben die Aufgabe, Straftaten zu verfolgen. Zu ihnen gehören in erster Linie die Staatsanwaltschaften und die Polizeibehörden. Zudem fallen unter den Begriff auch die Zollfahndungs- und im Bereich der Finanzverwaltung die Steuerfahndungsbehörden. Ebenfalls zählen hierzu auch solche Behörden, in denen Beamte als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft tätig werden.
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