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Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Personen. Er führt einen einheitlichen Namen, ist auf eine gewisse Dauer angelegt, verfolgt einen gemeinsamen Zweck, ist vom Mitgliederwechsel unabhängig und handelt durch einen Vorstand. Zu unterscheiden sind der rechtsfähige und der nicht rechtsfähige Verein. Der rechtsfähige Verein, dem man am häufigsten begegnet, ist der in das Vereinsregister eingetragene Verein, kurz: "e.V." genannt. Seine Entstehung setzt einen Gründungsakt voraus, der den Beschluss über die Gründung und über die Satzung des Vereins enthält. Soweit er keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt, erlangt er Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das beim Amtsgericht geführte Vereinsregister (siehe Faltblatt Was Sie über das Vereinsleben wissen sollten).
Weitere Informationen im Bürgerservice.