Verletztenbeistand
Verletztenbeistand ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, die bzw. der von einer oder einem Verletzten beauftragt wurde, ihre bzw. seine Rechte in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren wahrzunehmen. Eine Verletzte bzw. ein Verletzter kann einzelne Rechte, beispielsweise das Recht auf Akteneinsicht (§ 406e StPO), nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wahrnehmen.