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Zugewinnausgleich tritt bei der Scheidung einer Ehe ein, wenn Ehepartner nicht notariell eine abweichende Vereinbarung getroffen haben: Es wird saldiert, was der eine Ehepartner und was der andere an Vermögenswerten zu dem hinzu angesammelt hat, was er bei Eheschließung schon hatte. Wer mehr hinzu gewonnen hat, muss dem anderen die Hälfte des Überschusses vergüten.