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Zwischenverfahren bildet einen Abschnitt im Strafverfahren/Strafprozess. Es beginnt mit der Einreichung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft. Das Gericht prüft dann im Wesentlichen, ob die vorgelegte Anklageschrift die Eröffnung eines gerichtlichen Hauptverfahrens rechtfertigt oder das Verfahren einzustellen ist.