Oberlandesgerichtsbezirke
Quelle: Justiz NRW

Klausurorte

Die Stammdienststelle ist Kriterium für die Zuweisung der Prüflinge zu den jeweiligen Klausurorten. Für jede Stammdienststelle ist ein Klausurort voreingestellt. Für alle Klausurorte wird ab dem 01.01.2024 ein Ausweichort vorgesehen, für den Fall, dass der ursprünglich vorgesehene Klausurort nicht zur Verfügung steht oder schon ausgebucht ist.

In begründeten Einzelfällen kann bis zum 10. Kalendertag des Vormonats der Aufsichtsarbeiten per E-Mail an ljpa@jm.nrw.de ein Wechsel des Klausurortes beantragt werden. Bei ausreichenden Platzkapazitäten wird der Antrag entsprechend berücksichtigt.

 

Stammdienststelle Klausurort Ausweichort
Aachen Köln Düsseldorf
Arnsberg Hamm Bielefeld
Bielefeld Bielefeld Hamm
Bochum Bochum Hamm
Bonn Köln Düsseldorf
Detmold Bielefeld Hamm
Dortmund Hamm Bochum
Duisburg Düsseldorf Köln
Düsseldorf Düsseldorf Köln
Essen Bochum Hamm
Hagen Bochum Hamm
Kleve Düsseldorf Köln
Köln Köln Düsseldorf
Krefeld Düsseldorf Köln
Mönchengladbach Düsseldorf Köln
Münster Hamm Bochum
Paderborn Bielefeld Hamm
Siegen Hamm Bochum
Wuppertal Düsseldorf Köln