- Streitigkeiten aus dem Bereich "Unternehmensverkäufe und -transaktionen" mit Streitwert über 500.000 Euro werden bei dem Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt.
- Streitigkeiten aus dem Bereich "Informationstechnologie und Medientechnik" mit Streitwert über 100.000 Euro fallen in die alleinige Zuständigkeit des Landgerichts und Oberlandesgerichts Köln.
- Streitigkeiten aus dem Bereich "Erneuerbare Energien" mit Streitwert über 100.000 Euro bearbeiten die Landgerichte Essen und Bielefeld bzw. das Oberlandesgericht Hamm .
Durch die konsequente Spezialisierung stärken und sichern wir die Qualität der Rechtsprechung in diesen wichtigen und zukunftsträchtigen Bereichen trotz zunehmender Komplexität.
Gleichzeitig schaffen wir die Rahmenbedingungen, mit denen die entscheidenden Richterinnen und Richter in die Lage versetzt werden, auch hinsichtlich der Verfahrensgestaltung umfassend auf die Bedürfnisse der Verfahrensbeteiligten eingehen zu können. Das Gericht kann ferner für die Verhandlung die Öffentlichkeit ausschließen, wenn wichtige Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs- oder Steuergeheimnisse zur Sprache kommen und überwiegende schutzwürdige Interessen durch deren öffentliche Erörterung gefährdet wären. Wo es von den Parteien gewünscht ist, kann im Rahmen eines Güteverfahrens selbst umfassende Vertraulichkeit garantiert werden.
Verordnung
über die gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus den Bereichen der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions), der Informationstechnologie und Medientechnik sowie der Erneuerbaren Energien.
QualityLaw NRW
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