Aktueller Inhalt:
Die aktuelle Fassung des Juristenausbildungsgesetzes berücksichtigt die Änderungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vom 9. November 2021 (GV. NRW S. 1190). Zum Teil gelten indes noch die älteren Regelung. Einzelheiten ergeben sich aus den ebenfalls abrufbaren Übergangsvorschriften.