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Juristenausbildungsgesetz NRW und weitere Vorschriften

Juristenausbildungsgesetz NRW, Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe ein Rechtsreferendar/-innen, Juristenausbildungsgebührenordnung.

Die aktuelle Fassung des Juristenausbildungsgesetzes berücksichtigt die Änderungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vom 9. November 2021 (GV. NRW S. 1190). Zum Teil gelten indes noch die älteren Regelung. Einzelheiten ergeben sich aus den ebenfalls abrufbaren Übergangsvorschriften.