Aktueller Inhalt:
Die Version 3.30 des Datensatzformats für den elektronischen Datenaustausch wird nach dem 31.10.2017 nicht mehr unterstützt. Die erforderlichen Regelungen und Erweiterungen zum elektronischen Rechtsverkehr ab dem 1.1.2018 führen dazu, dass die Schnittstellen bei den Mahngerichten deutlich erweitert werden müssen. Eine entsprechende Erweiterung auf Basis der Version 3.3 ist jedoch nicht mehr möglich, zumal nahezu zu alle Fach- und Branchensoftwareprodukte eine aktuelle EDA-Version 4.X unterstützen.
Ab dem 1.11.2017 sind daher nur noch Eingangsdaten in den Versionen 4.X zugelassen; Dateien mit niedrigeren Versionsständen werden abgewiesen.
In den meisten Fällen kann davon ausgegangen werden, dass die aktuellen Versionen der eingesetzten Anwalts- oder Branchensoftwareprodukte Daten in der jeweils aktuellen Fassung empfangen und erstellen können. Unter Umständen müssen dazu entsprechende Einstellungen vorgenommen werden. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen oder bei Fragen an den Herstellersupport der von Ihnen eingesetzten Software.
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Übersicht über die Gültigkeit der EDA-Formate .pdf 191 kB