
Justiz-Auktion
Beschlagnahmte, eingezogene, gepfändete oder ausgesonderte Gegenstände online ersteigern
Die Online-Versteigerungsplattform der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Bieten, Zuschlag, Zahlung, Warenerhalt: bewährter Ablauf und sichere Bedingungen für Käufer und Verkäufer.
Unter www.justiz-auktion.de betreibt die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eine eigene Auktionsplattform. Geboten werden ein bewährter Ablauf und sichere Bedingungen.
Wer kann bieten? Der Zugang zur Justiz-Auktion als Bieterin und Bieter steht grundsätzlich jeder Person offen.
Wer kann verkaufen? Anders als bei gewohnten Internetauktionen handelt es sich bei den Anbietern ausschließlich um (Justiz-)Behörden wie z.B. Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten sowie um Gerichte, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher und Organe der Rechtspflege. Bereits seit 2015 kooperieren Deutschland und Österreich bei der Nutzung der Versteigerungsplattform.
Im Terminkalender des Justizportals werden regelmäßig Versteigerungstermine von Gerichtsvollziehern in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.