Aktueller Inhalt:
Seit dem 01.01.2018 besteht bei allen Justizbehörden die Möglichkeit, Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente in elektronischer Form einzureichen.
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wurde das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) geschaffen. Für Notarinnen und Notare das besondere elektronische Notarpostfach (beN).
Nähere Informationen hierzu finden Sie hier:
Natürlich können Sie auch den Zugangsweg über die DE-Mail wählen.
- DE-Mail = Zertifizierter DE-Mail Zugang . Die DE-Mail Adresse der jeweiligen Behörde finden Sie nach der Installation der DE-Mail-Software in dem dort vorhandenen Verzeichnis.
Für die Übersendung von Schriftsätzen müssen Sie folgende einfache Schritte ausführen:
- Umwandlung des Schriftsatzes in ein PDF-Dokument (oder hilfsweise in das TIFF-Format). Welche Anforderungen hierbei erfüllt werden müssen finden sie in der Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2018 - ERVB 2018).
- Nutzung des besonderen elektronischen Anwalts-/Notarpostfachs (oder hilfsweise DE-Mail).
Das war es schon. Schon jetzt vielen Dank für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs.