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Quelle: SMJus

Justizministerkonferenz: Länder fordern neue Rechtsform für Unternehmen und wollen Urheberrecht auf KI-Tauglichkeit prüfen

Neue Rechtsform für Unternehmen 
Mit der neuen Rechtsform der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ sollen weitere Anreize für Gründerinnen und Gründer und nachhaltige Investitionen in Deutschland gesetzt werden. Um die Ziele des Unternehmens im Sinne ihrer Gründerinnen und Gründer über die reine Gewinnerzielung langfristig abzusichern, stellt das deutsche Recht bisher anders als einige ausländische Rechtsordnungen keine attraktive Rechtsform zur Verfügung, die ausreichend transparent, flexibel und kostengünstig wäre. Die Länder fordern jetzt auf Initiative von Nordrhein-Westfalen die Einführung einer Gesellschaftsform, bei der das Unternehmensvermögen dauerhaft an einen gesellschaftlichen oder nachhaltigen Zweck gebunden werden kann. Die neue Gesellschaftsform soll eine neue Alternative aus unternehmerischer Flexibilität mit langfristiger Gemeinwohlbindung bieten und dabei deutlich einfacher und praxistauglicher als eine Stiftung sein.

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht
Nordrhein-Westfalen wird die Federführung einer Arbeitsgruppe übernehmen, um offene urheberrechtliche Fragen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu klären. Der rasante technische Fortschritt auf dem Gebiet generativer Künstlicher Intelligenz stellt das Urheberrecht auf die Probe. Zum einen stellt sich die Frage, ob und ggfls. unter welchen Voraussetzungen das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten (Text und Data-Mining) vergütungspflichtig sein sollte. Zum anderen genießen Texte, Bilder oder andere Werke, die ausschließlich von KI erstellt werden, nach deutschem und europäischem Recht heute keinerlei urheberrechtlichen Schutz. Hier stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das mit Hilfe einer KI generierte Ergebnis Leistungsschutz genießen kann.

Stärkung der Kammern für Handelssachen
Bei den Kammern für Handelssachen zeigt sich ein überdurchschnittlicher Rückgang an neu eingehenden Verfahren. Die überwiegende Zahl der Verfahren findet heute außerdem ohne Mitwirkung der Handelsrichterinnen und Handelsrichter statt. Die Justizministerinnen und Justizminister sehen deswegen Reformbedarf und setzen eine Arbeitsgruppe unter der Federführung von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ein, die Vorschläge zur Stärkung der Kammern für Handelssachen aus gerichtsverfassungsrechtlicher, organisatorischer und personeller Sicht erarbeiten soll. Die Arbeitsgruppe soll bis zur Herbstkonferenz 2026 einen Bericht vorlegen.

Gewinnung beruflicher Betreuer erleichtern
Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, sind sie auf eine Betreuerin oder einen Betreuer angewiesen. Bislang kann sich als berufliche Betreuerin und beruflicher Betreuer nur registrieren lassen, wer selbständig rechtliche Betreuungen führt. Wer den Schritt in die Selbständigkeit scheut, kann bislang keine berufliche Betreuung übernehmen. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder wollen das ändern und sprechen sich auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen und Bayern dafür aus, zukünftig auch Angestellten eines beruflichen Betreuers eine Registrierung zu ermöglichen, wie dies auch den Angestellten eines Betreuungsvereins möglich ist.

Beschlüsse der 96. Frühjahrskonferenz
im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen.