LPK
v. l. n. r.: Dr. Jürgen vom Stein, Dr. Christoph Ulrich, Dr. Holger Schrade, Dr. Benjamin Limbach, José Narciandi
Quelle: Justiz NRW

Beteiligungsprozess zur Arbeitsgerichtsbarkeit der Zukunft

Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach stellt ein Eckpunktepapier vor

Das Landeskabinett hat am 25.06.2025 ein Eckpunktepapier zur Arbeitsgerichtsbarkeit der Zukunft in Nordrhein-Westfalen gebilligt, das der Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach heute (30.06.) gemeinsam mit den Präsidenten der Landesarbeitsgerichte Dr. Holger Schrade, Dr. Jürgen vom Stein und Dr. Christoph Ulrich in Düsseldorf vorgestellt hat. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Arbeitsgerichte unter veränderten Rahmenbedingungen langfristig zu sichern und bürgernah zu gestalten.

Minister Dr. Benjamin Limbach: „Unsere Arbeitsgerichte leisten hervorragende Arbeit. Sie entscheiden schnell, kompetent und bürgernah. Doch der demografische Wandel, sinkende Verfahrenszahlen und strukturelle Veränderungen in der Arbeitswelt stellen insbesondere kleinere Standorte vor erhebliche Herausforderungen. Wir wollen jetzt gemeinsam mit allen Beteiligten – unter anderem Personal- und Richtervertretungen, Anwaltschaft und Verbänden – darüber diskutieren, wie Arbeitsprozesse und Strukturen weiterentwickelt werden können, damit Bürgerinnen und Bürger bei unseren Arbeitsgerichten weiterhin exzellente Bedingungen vorfinden.“

Bei der heutigen Vorstellung des Eckpunktepapiers begrüßten die Präsidenten der Landesarbeitsgerichte den Entschluss der Landesregierung, die Arbeitsgerichtsbarkeit zukunftsfähig aufzustellen: „Die Bürgerinnen und Bürger werden sich auch künftig auf eine den Menschen zugewandte, moderne, effektive und bürgernahe Arbeitsgerichtsbarkeit verlassen können.“

Die Verfahrenszahlen vor den Arbeitsgerichten sind in den vergangenen zehn Jahren um rund 20 Prozent zurückgegangen, in Beschlussverfahren sogar um 43 Prozent. Mit dem Verfahrensrückgang ist auch ein Rückgang an Personal verbunden, da statistisch weniger Verfahren zu erledigen sind. Die veränderten Rahmenbedingungen stellen die Arbeitsgerichte vor neue organisatorische Herausforderungen, die außerdem in einer deutlich veränderten Arbeitswelt zu lösen sind.

Im Zentrum des heute angestoßenen Prozesses stehen drei Ziele:

  • Bürgernähe sichern: Die Arbeitsgerichte sollen auch künftig für Rechtssuchende gut erreichbar und ansprechbar bleiben.
  • Digitalisierung nutzen: Moderne Technik soll die interne Organisation und den Service für die Bürgerinnen und Bürger verbessern.
  • Strukturen modernisieren und optimieren: Die Gerichtsstandorte sollen zukunftsfest und nachhaltig gestaltet werden.