PK Finanzkriminaliät
v. l. n. r.: Dr. Benjamin Limbach, Herbert Reul, Dr. Marcus Optendrenk
Quelle: Land NRW / Josua Dunst

Nordrhein-Westfalen macht sich stark für eine wirksame Vermögensabschöpfung

Sportwagen, Villen, Geld – bisher ist es in Deutschland nur schwer möglich, illegal erlangte Vermögenswerte einzuziehen. Nordrhein-Westfalen setzt sich jetzt gemeinsam mit Sachsen für effektivere Regelungen ein, um Organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung besser bekämpfen zu können

Im Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Organisierte und Clankriminalität sowie Steuerhinterziehung setzt sich Nordrhein-Westfalen für neue Regelungen ein, um die Täter dort zu treffen, wo es sie am meisten schmerzt: beim Geld. Das Kabinett hat am Dienstag, 9. Dezember 2025, einen Antrag auf Entschließung des Bundesrates beschlossen, in dem Nordrhein-Westfalen und Sachsen gemeinsam die Bundesregierung zur zeitnahen Vorlage eines Gesetzentwurfs für eine wirksame Vermögensabschöpfung auffordern: Die Kompetenzen von Finanz-, Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden bei der Ermittlung, Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft sollen erweitert werden. Zudem soll die Einführung einer Beweislastumkehr geprüft werden.

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk erläutert: „Wenn unsere Steuerfahnder aktuell kriminelle Clan-Mitglieder überprüfen, die offiziell keinerlei Einnahmen haben, aber Sportwagen fahren und in einer Villa leben, ziehen unsere Behörden de facto den Kürzeren. Denn sie müssten zweifelsfrei nachweisen, dass für die Vermögenswerte mit Geld aus Straftaten bezahlt wurde. Mit der Regelung, die wir anstoßen, drehen wir diese Beweislast um: Ein Verdächtiger muss uns darlegen, wie er ohne Job legal an seine Reichtümer gekommen sein will. Ich halte das für unverzichtbar, damit der Rechtsstaat seine volle Kraft im Kampf gegen Organisierte Kriminalität entfalten kann – und für eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den vielen ehrlichen Bürgerinnen und Bürgern.“

Innenminister Herbert Reul: „Ob bei Organisierter Kriminalität, Clankriminalität oder Terrorismusfinanzierung: Wer mit schmutzigem Geld arbeitet, muss es verlieren. Vermögensabschöpfung ist der Schlüssel, um Kriminellen das Handwerk zu legen. Damit stoppen wir den Geldfluss, der ihre illegalen Geschäfte am Leben hält. Mit diesem Antrag gehen wir einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen Finanzkriminalität. Es geht dabei darum, den Missbrauch unserer Systeme zu verhindern und den ehrlichen Bürger und Steuerzahler zu schützen.“

Darüber hinaus setzt sich Nordrhein-Westfalen mit seinem Antrag auch dafür ein, eine Gesetzeslücke beim Kampf gegen das Untergrund-Zahlungssystem Hawala-Banking zu schließen. Bei der Zahlungsmethode werden Überweisungen über Mittelsmänner abgewickelt: Kunden zahlen ihr Geld bei einem lokalen Hawala-Agenten ein und ein Partner im Zielland zahlt es dort später aus, ohne dass das Geld physisch von A nach B gelangt ist. Dieses System der zwei Töpfe wird immer wieder zur Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung und zu weiteren Straftaten genutzt.

Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach sagt: „Bislang müssen Täter, die illegales Hawala-Banking betreiben, faktisch nur die Einziehung ihrer Provisionen fürchten. Die Gelder, die in dieses inoffizielle Zahlungssystem eingezahlt und darüber transferiert werden, verbleiben dagegen bei ihnen. Dafür gibt es keinen Grund: Wer in Deutschland Juwelierläden oder Hinterstuben nutzt, um im Ausland per Zuruf Geld auszubezahlen, umgeht bewusst staatliche Aufsicht und Kontrolle. Solange in dieser Schattenwirtschaft nicht auch der Verlust der eingezahlten Gelder droht, setzt unser Recht damit falsche Anreize. Denn rechtswidrige Geldtransfers bleiben für die Beteiligten wirtschaftlich nahezu risikolos. Diese Lücke bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung muss dringend geschlossen werden.“

Außerdem fordert der Entschließungsantrag, die bisherige gesetzliche Beschränkung des besonders schweren Falls von Steuerhinterziehung auf Umsatz- und Verbrauchssteuern aufzuheben und künftig auf jede bandenmäßige Form der Steuerhinterziehung auszuweiten. Jegliche Steuerart, wie beispielsweise Einkommen- oder Körperschaftsteuer, kann in bandenmäßiger Begehungsweise hinterzogen werden, wird aber bisher nicht verschärft sanktioniert.