Vorsatz: Vorsorgen!
Haben Sie Ihre guten Vorsätze für das neue Jahr schon im Blick? Neben Gesundheit, Familie und Beruf gibt es ein Thema, das gerne aufgeschoben wird, obwohl es im Ernstfall von großer Bedeutung ist: Die persönliche Vorsorge.
Auch wenn wir uns ungern damit befassen: Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder im Alter in eine Situation geraten, in der wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können. Mit rechtzeitigen Vorsorgeregelungen schaffen Sie Klarheit für sich selbst und für Ihre Angehörigen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen zu handeln, falls Sie hierzu nicht mehr in der Lage sind. Das kann etwa Bank- und Versicherungsgeschäfte, Behördenangelegenheiten oder den Abschluss eines Heimvertrages betreffen.
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor und können Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst geregelt werden, wird in der Regel ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet. Dies gilt auch dann, wenn nahe Angehörige vorhanden sind, da diese erst durch das Gericht bestellt werden müssen. Eine wirksam errichtete Vorsorgevollmacht kann ein solches Verfahren häufig vermeiden.
Betreuungsverfügung
Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist die Betreuungsverfügung. In ihr können Sie festlegen, wen das Gericht im Bedarfsfall als Betreuerin oder Betreuer bestellen soll und welche Wünsche Sie im Hinblick auf die Führung der Betreuung haben. Diese Regelungen greifen, wenn eine Betreuung notwendig wird und Sie Ihren Willen selbst nicht mehr äußern können.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie im Voraus Entscheidungen zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass Sie später nicht mehr einwilligungsfähig sind. Typische Fragen betreffen beispielsweise den Umgang mit lebensverlängernden Maßnahmen bei schweren oder unheilbaren Erkrankungen.
Im Mittelpunkt der Patientenverfügung steht nicht die rechtliche Vertretung, sondern die verbindliche Festlegung Ihres persönlichen Willens zur medizinischen Versorgung
Weitere Informationen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfahren
Rechtzeitige Vorsorge für eine selbstbestimmte Lebensführung.
Broschürenservice
Informationen und Vordrucke zum Thema Betreuung und Vorsorgevollmacht.