Justitia
Quelle: © PantherMedia /Andriy Popov

Verwaltungsgericht bestätigt Inobhutnahme von 40 Hunden

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass insgesamt 40 Hunde von dem Gelände „Ponies Paradise“ in Marl vom Veterinäramt in Obhut genommen werden dürfen. Bereits seit Anfang 2025 hatte die Tierschutzbehörde bei mehreren Kontrollen große Mängel bei der Haltung der Hunde festgestellt. Trotz wiederholter Hinweise besserte sich die Situation nicht. Deshalb nahm der Kreis Recklinghausen die 40 Labradore in Obhut.

Die Behörde ordnete zusätzlich an, die Hunde zu verkaufen oder weiterzuvermitteln. Beide Anordnungen sollten sofort umgesetzt werden. Die Halterin versuchte, dies gerichtlich zu stoppen, hatte damit aber keinen Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass die Maßnahmen rechtmäßig sind. Die Halterin hatte mehrfach gegen die Regeln des Tierschutzes verstoßen. Besonders wichtig waren dabei die Berichte und Fotos der Amtstierärztin. 

Sie hatte festgestellt, dass die Hunde vernachlässigt wurden. Es gab zu wenig Liegeplätze, nicht genug geeignetes Futter, kein ausreichend sauberes Trinkwasser und keine angemessene medizinische Versorgung. Außerdem wurde die unkontrollierte Vermehrung der Hunde nicht verhindert. Für trächtige oder säugende Hündinnen gab es keine geschützten Rückzugsorte.

Die Entscheidung, die Hunde weiterzugeben, ist nach Ansicht des Gerichts richtig und der Halterin wurde endgültig verboten, Hunde zu halten oder zu betreuen. 

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Antragstellerin kann Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen einlegen.

Die Entscheidung kann demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE (www.nrwe.de) unter Eingabe der Aktenzeichen 16 L 1367/25 (Fortnahme) und 16 L 1380/25 (Veräußerung) aufgerufen werden.

Presseerklärung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen
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