Die Opferschutzbeauftragte Barbara Havliza und Minister Dr. Limbach zeigen Bierdeckel mit Informationen zu K.O.-Tropfen Missbrauch
v.l.n.r.: Barbara Havliza, Dr. Benjamin Limbach
Quelle: Justiz NRW

Karneval feiern – sicher und unbeschwert unterwegs

Die fünfte Jahreszeit steht vor der Tür und viele Bürgerinnen und Bürger freuen sich auf bunte Umzüge, Kostüme und ausgelassene Feiern. Damit der Karneval für alle ein schönes Erlebnis bleibt, gibt es ein paar Dinge zu beachten.

Ein besonderer Fokus liegt in diesem Jahr auf der Prävention von Straftaten durch K.O.-Tropfen. Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach und die Opferschutzbeauftragte Barbara Havliza haben im Rahmen eines Pressetermins auf die Gefahren aufmerksam gemacht. In den Gaststätten der Düsseldorfer Altstadt verteilten sie Bierdeckel mit dem Slogan „JECK ABER SICHER – LASS DICH NICHT K.O.-TROPFEN“.

Die Bierdeckel enthalten einen QR-Code zu Hilfs- und Beratungsstellen. Ziel der Aktion ist es, insbesondere im Umfeld von Gastronomie und Feierkultur für das Thema zu sensibilisieren, Betroffene zu stärken und auf konkrete Hilfsangebote hinzuweisen.

Sicherheit hat im Karneval viele Facetten. Neben der Aufmerksamkeit für mögliche Gefahren durch K.O.-Tropfen können auch einfache Verhaltensregeln dazu beitragen, dass die Tage für alle fröhlich und unbeschwert verlaufen.

Bei der Wahl des Kostüms gilt: Verkleidungen mit echtaussehenden Waffenattrappen können problematisch sein. Spielzeugwaffen sind grundsätzlich erlaubt, müssen aber eindeutig als solche erkennbar sein. Täuschend echt aussehende Pistolen, Messer oder Gewehre können zu Missverständnissen führen und werden im Zweifel sichergestellt.

Masken und Kostüme, die das Gesicht verdecken, sind an Karneval in der Regel zulässig. Zwar gibt es ein sogenanntes Vermummungsverbot, dieses betrifft jedoch vor allem Versammlungen und Demonstrationen. Im Karnevalsumfeld sind Masken meist erlaubt, denn in der Maskierung liegt schließlich der Ursprung des Karnevals. Bei einer polizeilichen Kontrolle muss die Maske auf Aufforderung natürlich abgenommen werden, ebenso, wenn man hinterm Steuer sitzt.

Zum Thema Pfefferspray ist zu beachten: Erlaubt ist ausschließlich Tierabwehrspray. Der Einsatz gegen Menschen ist nur im Rahmen der Notwehr zulässig, also bei einem tatsächlichen Angriff. Ein missbräuchlicher Einsatz stellt eine Straftat dar. Auf Partymeilen und an Bahnhöfen kann es ein Verbot geben.

Sollte es zu aufdringlichem oder übergriffigem Verhalten kommen, gilt ganz klar: Das ist kein Karnevalsspaß! Betroffene dürfen sich wehren, sollten laut auf sich aufmerksam machen und im Zweifel die Polizei verständigen und Anzeige erstatten. Am besten man ist mit Freunden und Vertrauten unterwegs und achtet aufeinander, dann steht dem fröhlichen Feiern nichts im Wege.


Broschüre K.O.-Tropfen
Tipps und Hinweise, die dich schützen können.

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