GenG

"GenG" ist die gebräuchliche Abkürzung für das "Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" in der Fassung vom 16.10.2006 (BGBl. I S. 2230). Das GenG regelt die Rechtsverhältnisse der Genossenschaften.

Weitere Informationen im Bürgerservice.