Industrie- und Handelskammer
Die Organe des Handelsstandes sind verpflichtet, die Registergerichte bei der Führung des Handelsregisterszur Vermeidung von unrichtigen Eintragungen zu unterstützen. Diese Aufgaben übernehmen die Industrie- und Handelskammern - kurz: IHK -, sofern es sich nicht um handwerk- oder landwirtschaftliche Betriebe handelt.
Weitere Informationen im Bürgerservice.