Inventur

Unter Inventur versteht man den Vorgang der körperlichen oder buchmäßigen Bestandsaufnahme der Vermögenswerte und Schulden nach Art, Menge und Wert durch den Kaufmann oder die Handelsgesellschaften.
Das schriftliche Protokoll über diesen Vorgang bezeichnet man als Inventar.

Weitere Informationen im Bürgerservice.