Vergehen
Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von weniger als 1 Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind (§ 12 StGB).
Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von weniger als 1 Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind (§ 12 StGB).