Verletzung des Briefgeheimnisses
Verletzung des Briefgeheimnisses ist ein Delikt, das mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird (§ 202 StGB).
Verletzung des Briefgeheimnisses ist ein Delikt, das mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird (§ 202 StGB).