bunte Aktenordner
Quelle: © panthermedia.net/Gaurav Kumar

Allgemeines

In Nordrhein-Westfalen werden seit mehr als fünfzig Jahren Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften im Rahmen freiwilliger Arbeitsgemeinschaften durchgeführt. 

Der Auftrag zur Rechtskunde ergibt sich aus unserer Landesverfassung. Artikel 11 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen (LV NRW) sieht vor, dass in allen Schulen Staatsbürgerkunde Lehrgegenstand und staatsbürgerliche Erziehung verpflichtende Aufgabe des Staates ist. Nordrhein-Westfalen nimmt diesen Auftrag sehr ernst. Staatsbürgerkunde wird in unseren Schulen nicht als eigenständiges Fach unterrichtet, sondern erfolgt interdisziplinär und ist grundlegendes Unterrichtsprinzip.

Gleichzeitig ist es uns in der Justiz ein Anliegen Kenntnisse über unseren Rechtsstaat weiter zu vertiefen. Die Justiz NRW bietet in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung den nordrhein-westfälischen Schulen in der Sekundarstufe I die Durchführung von Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften an. Zur Verbesserung der Integration geflüchteter Menschen in Nordrhein-Westfalen werden darüber hinaus „Basiskurse Rechtskunde für jugendliche Geflüchtete“ an weiterführenden Schulen und Berufskollege durchgeführt.  

In den Arbeitsgemeinschaften werden Schülerinnen und Schülern aus ausgewählten Rechtsgebieten, die ihre Interessen und ihren Erfahrungsbereich berühren, elementare Kenntnisse unserer Rechtsordnung vermittelt. Auch werden sie mit den Aufgaben der Rechtspflege vertraut gemacht. Ziel ist es dabei das Bewusstsein über unser Recht zu erhöhen und in der Gesellschaft selbstbewusst handlungsfähig zu werden. Dazu gehört es auch das Wissen über unseren Rechtsstaat zu stärken, um diesen auch als Wertesystem und Kompass wahrzunehmen.