Einsichtnahme in Aufsichtsarbeiten
Einsichtnahme in Aufsichtsarbeiten und Prüfergutachten
Nach Beendigung des Prüfungsverfahrens kann binnen Monatsfrist nach Bekanntgabe der abschließenden Prüfungsentscheidung (nach der mündlichen Prüfung oder Zustellung eines Nichtbestehensbescheids) der Antrag auf Übersendung von kostenlosen Klausurkopien der Aufsichtsarbeiten und Prüfergutachten per E-Mail an ljpa@jm.nrw.de gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierfür das nachstehende Formular:
Die Kopien werden als PDF-Dateien per einfacher E-Mail versendet. Bitte halten Sie ein E-Mail-Eingangspostfach vor, das über genügend Speicherkapazität zum Empfang der Dateien verfügt.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs. Das Landesjustizprüfungsamt bemüht sich um eine zeitnahe Übersendung der Dateien.
Gemäß § 56 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 2 Satz 3 JAG NRW besteht außerdem die Möglichkeit binnen Monatsfrist nach Bekanntgabe der abschließenden Prüfungsentscheidung (nach der mündlichen Prüfung oder Zustellung eines Nichtbestehensbescheids) die Einsichtnahme vor Ort in die Aufsichtsarbeiten und Prüfergutachten zu beantragen. Die Einsichtnahme wird an einem Tag im Monat in der Zeit von 10:00 Uhr bis max. 12:30 Uhr in den Räumen des Landesjustizprüfungsamtes, Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf, angeboten.
Für die Einsichtnahme vor Ort ist ein formloser Antrag per E-Mail an ljpa@jm.nrw.de zu stellen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei der Einsichtnahme vor Ort ebenfalls nur die Aufsichtsarbeiten nebst Prüfergutachten vorgelegt werden.
Hinweis zum organisatorischen Ablauf:
Wenn die Einsichtnahme vor Ort beantragt ist, kann der Antrag auf Übersendung von Kopien erst zeitlich nach dem wahrgenommenen Einsichtnahmetermin gestellt werden.