Zuhören in mündlichen Prüfungen der zweiten juristischen Staatsprüfung

Hier können sich ausschließlich Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die im Folgemonat zu ihrer mündlichen Prüfung geladen werden, über die Online-Terminvergabe zum Zuhören bei einer mündlichen Prüfung anmelden.

 

Das nachstehende Merkblatt ist dabei zu beachten.

Rundgang durch die Prüfungsräumlichkeiten

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